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AGB

swissnet AG / Stand 06/2021

  1. Anwen­dungs­be­reich & Änderungen

1.1 Anwen­dungs­be­reich:

Diese Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen (AGB) gelten für sämtliche von swissnet ag (in Folge kurz swissnet genannt) erbrachten Dienst­leis­tungen und Produkte (in Folge kurz Dienst­leis­tungen genannt) im Bereich der Telefonie und Daten­über­tragung, unabhängig davon, ob sie gratis, oder gegen Entgelt erbracht werden. Besondere Vertrags­be­stim­mungen gehen diesen AGB vor. Die jeweils aktuelle Fassung wird im Internet unter www.swissnet.ch publi­ziert. Diese Vertrags­be­stim­mungen sind Teil des zwischen der swissnet und dem Kunden (Kunde ist gleich jede natür­liche, oder juris­tische Person, oder Perso­nen­ge­sell­schaft) umstehend geschlos­senen Vertrages. Bezugs­be­din­gungen des Kunden haben keine Geltung.

1.2 Änderungen der Allge­meinen

Geschäfts­be­din­gungen:

swissnet ist berechtigt, die AGB und die übrigen Vertrags­be­stim­mungen jederzeit abzuändern. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benach­teiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkraft­treten der geänderten AGB zu kündigen, wenn swissnet die Benach­tei­ligung seitens des Kunden nicht wieder aufhebt.

  1. Beginn, Gültigkeit & Kündigung

2.1 Beginn des Vertrags: Der Vertrag tritt in der Regel mit Annahme durch die swissnet in Kraft. In jedem Falle beginnt der Vertrag, wenn die Dienst­leistung vom Kunde benutzt wird. swissnet behält sich das Recht vor, den Vertrags­ab­schluss von der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen.

2.2 Gültigkeit des Vertrags:

Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge sind jederzeit, jedoch mit einer Kündi­gungs­frist von 1 Monat auf das Ende eines Monats kündbar. Verträge mit einer bestimmten Vertrags­dauer sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Monates, in dem das Vertragsende ist, zu kündigen. Erfolgt bei einer bestimmten Vertrags­dauer, oder bei Verträgen mit unbestimmter Zeit keine schriftlich einge­schriebene Kündigung, verlängert sich die bestimmte Dauer eines Vertrages nach deren Ablauf jeweils still­schweigend um 12 Monate.  

Bezieht der Kunde mehrere Dienst­leis­tungen von swissnet, so hat er die Dienst­leistung, die gekündigt wird, zu spezi­fi­zieren.

2.3 Vertrags­ver­län­gerung und vorzeitige
Vertrags­an­pas­sungen

Verträge welche vor Laufzeitende verlängert, oder angepasst werden, können frühestens 3 Monate vor regulärem Vertragsende angepasst,
oder verlängert werden.

2.4 Kündigung durch Kunden:

Die Kündigung muss per Einschreiben und in schrift­licher Form erfolgen. Im Falle einer ausser­ter­min­lichen Vertrags­auf­lösung bei Verträgen mit bestimmter Vertrags­dauer kann die swissnet zusätzlich pro angemeldete einzelne Festnetz­nummer eine Pauschale von CHF 85.– berechnen. Als einzelne Festnetz­nummer gilt jede einzelne Nummer sowie jede einzelne Nummer eines Nummern­blocks. Ausserdem werden alle Grund­ge­bühren bis zum Ende der ordent­lichen Vertrags­laufzeit berechnet.

Grund­ge­bühren bestehen aus:

Telefonie Abo, Zusatz­op­tionen, Internet Abo, Telefon­an­lagen Abo.

Die Kündigung muss 3 Monate vor Ablauf der verein­barten Vertrags­laufzeit erfolgen.

2.5 Ausser­or­dent­liche Kündigung durch

swissnet:

swissnet behält sich das Recht vor, bei wieder­holter Verletzung der

Bestim­mungen des Vertrages oder, dieser Vertrags­be­stim­mungen, oder bei geset­zes­wid­riger Verwendung der Dienste durch den Kunden den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Vertrags­auf­lö­sungs­ge­bühren nach Ziffer 2.3 kommen zusätzlich zu eventuell entste­hende Schaden­er­satz­an­sprüche gegenüber dem Kunden zur Anwendung.

  1. Preis­fest­legung, Rechnung­s­tellung &

Zahlungs­be­din­gungen

3.1 Preis­fest­legung:

Die aktuellen und verbind­lichen Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preis­liste bzw. Tarif­ge­staltung der swissnet, oder dem indivi­duell geschlos­senen Vertrag und sind im Internet unter www.swissnet.ch publi­ziert.

Die swissnet ist berechtigt, diese Preis­listen, oder die Art und den Umfang der Dienste zu ändern. swissnet behält sich weiterhin das Recht vor, auf Änderungen seitens des Marktes sowie Anpas­sungen der Zulie­ferer wie zum Beispiel: Änderung der Taktung, Anpassung der Gebühren, oder ähnliches, umgehend zur reagieren. Änderungen nach Ziffer 5.3 bleiben hiervon unberührt.

 

3.2 Rechnungs­stellung:

swissnet bestimmt die Gestaltung und den Inhalt der Rechnungen und Einzel­ge­sprächs­nach­weise. swissnet ist bei gering­fü­gigen Rechnungs­be­trägen berechtigt, die Rechnungs­stellung zu verschieben.

 

3.3 Verzug von Zahlungs­fristen:

Die in Rechnung gestellten Beträge sind bis spätestens mit der auf der Rechnung angege­benen Zahlungs­frist zu zahlen. Für den Zeitpunkt der Zahlung wird auch die Gutschrift auf dem Konto der swissnet abgestellt. Erfolgt keine, oder eine unvoll­ständige Zahlung gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

 

3.4 Folgen des Verzugs:

Ist der Kunde nach Ziffer 3.3 in Verzug, so belastet swissnet dem Kunden mit 6% Verzugs­zinsen auf dem nicht geleis­teten Betrag und bezieht die Zinsen mit einer späteren Rechnung. swissnet ist berechtigt, pro Mahnung mindestens CHF 30.– in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren bleiben vorbe­halten. Die Bestim­mungen dieser Ziffer gelangen ebenfalls zur Anwendung, wenn swissnet das Inkasso durch Dritte wahrnehmen lässt. swissnet ist berechtigt, dieje­nigen Kunden­daten an Dritte weiter­zu­geben, welche notwendig sind, um die Forde­rungen gegenüber dem Kunden zu belegen und geltend zu machen. Für das Recht zur Sperrung bei Verzug gilt Ziffer 5.4.

3.5 Gutschriften & Nachbe­las­tungen:

Sind Preise nicht, oder fälsch­li­cher­weise dem Kunden belastet worden, so fordert swissnet den Fehlbetrag nach bzw. erteilt dem Kunden eine entspre­chende Gutschrift. Zinsen werden weder belastet noch gutge­schrieben. Keine Gutschrift erfolgt bei Geneh­migung der Rechnung nach Ziff. 4.2.

3.6 Übertragung von Rechten & Pflichten,

Verrech­nungs­verbot:

Die Übertragung von Rechten und Pflichten Bedarf der vorgän­gigen schrift­lichen Zustimmung von swissnet. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forde­rungen, die ihm gegenüber swissnet zustehen, abzutreten, oder mit Forde­rungen der swissnet zu verrechnen.

  1. Pflichten & Oblie­gen­heiten des Kunden

4.1 Zahlung der Rechnungen:

Der Kunde ist verpflichtet, für die erbrachten Leistungen, die in der jeweils gültigen Preis­liste, mit dem jewei­ligen Tarif, oder dem schriftlich im Vertrag verein­barten Preis der swissnet, frist­ge­recht zu bezahlen. Alle Preise sind unabhängig davon geschuldet, ob die Dienste genutzt werden, oder nicht und unabhängig davon, ob sie vom Kunden selbst, oder befugten, oder unbefugten Dritten genutzt werden.

Dies gilt auch für Waren, oder Dienst­leis­tungen, welche über Adres­sie­rungs­ele­mente für Mehrwert­dienste angeboten und über seinen Anschluss bezogen, oder bestellt wurden.

4.2 Prüfung und Beanstandung von

Rechnungen:

Der Kunde hat die Rechnungen der swissnet unmit­telbar nach deren Erhalt zu überprüfen und Beanstan­dungen innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungs­datum der swissnet schriftlich, oder per Telefax und mit einer Begründung zu melden. Erfolgt keine, eine verspätete, oder nicht dieser Ziffer entspre­chende Beanstandung, so gilt die Rechnung als genehmigt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag zu bezahlen.

4.3 Gesetz­mässige Benutzung:

Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die von swissnet zur Verfügung gestellten Dienste nicht zu geset­zes­wid­rigen Zwecken benutzt werden. Der Kunde hat die erfor­der­lichen Massnahmen zur Verhin­derung von unerlaubten Eingriffen in fremde Systeme zu ergreifen. Verur­sacht ein Endgerät des Kunden Störungen, oder Schäden an den Anlagen von swissnet, oder Dritten, kann swissnet die Leistungs­er­bringung ohne Vorankün­digung entschä­di­gungslos einstellen und Schaden­ersatz fordern. Für das Recht zur Sperrung der Dienste gilt Ziffer 5.4.

4.4 Sicher­stellung der Zuläs­sigkeit einer

detail­lierten Abrechnung:

Der Kunde ist verpflichtet, sicher­zu­stellen, dass er die Befugnis hat, detail­lierte Infor­ma­tionen über die Benutzung der bestellten Dienste zu erhalten. Der Kunde verpflichtet sich, swissnet jederzeit seine aktuellen Daten wie Namens‑, Firmen- und Adress­daten bekannt zu geben, sowie alle notwen­digen relevanten Daten zur Rechnungs­legung und Zahlungs­ver­fahren bekannt zu geben und entspre­chende Änderungen unver­züglich online, schrift­liche, oder per Fax mitzu­teilen.

  1. Dienst­leis­tungen der swissnet

5.1 Verfüg­barkeit und Nutzung der

Dienste: swissnet verpflichtet sich, die
Dienste entspre­chend ihrer Leistungs­be­schreibung zu erbringen. Vorbe­halten bleiben betriebs­not­wendige Unter­bre­chungen nach Ziffer 5.2 und die Sperrung der Dienste nach Ziffer 5.4.

 

5.2 Betriebs­not­wendige Unter­bre­chungen:

swissnet behält sich vor, betriebs­not­wendige Messungen und Netzum­bauten, Geräte­er­wei­te­rungen, periodische kurze Funkti­ons­tests und ähnliche Arbeiten durch­zu­führen und zu diesem Zweck die Leitungen und ihre Dienste kurzzeitig zu unter­brechen.

5.3 Anpassung der Dienst­leis­tungen:

swissnet ist berechtigt, ihre Dienst­leis­tungen ohne vorgängige Ankün­digung anzupassen, wenn dies eine gesetz­liche Bestimmung, oder eine behörd­liche Anordnung zwingend verlangt.

5.4 Sperrung der Dienste:

swissnet ist berechtigt, die Dienste nach ihrem freien Ermessen zu sperren, solange sich der Kunde nach Ziffer 3.3 in Verzug befindet, oder wenn die Dienste zu geset­zes­wid­rigen Zwecken benutzt werden. Dem Kunden entstehen aus einer Sperrung keine Ansprüche auf Schaden­ersatz, oder auf Verwei­gerung, oder Rückfor­derung von Zahlungen, oder auf sonstige Leistungen.

swissnet behält sich ausdrücklich vor, auch in anderen begrün­deten Fällen die Dienste zu sperren. Weiters behält sich swissnet das Recht vor dem Kunden für die Sperrung und/oder Entsperrung mindestens CHF 50.– zu verrechnen. Werden die offenen Forde­rungen geleistet, so können die Dienst­leis­tungen gegen Verrechnung einer Gebühr wieder entsperrt werden.

 

  1. Haftung der swissnet

swissnet haftet gegenüber dem Kunden wegen Vertrags­ver­let­zungen und wegen damit einher­ge­hender unerlaubter Handlungen nur bei Vorsatz, oder grober Fahrläs­sigkeit. Für ihre Hilfs­per­sonen haftet swissnet nur, wenn diese einen Schaden vorsätzlich, oder grobfahr­lässig verur­sacht haben. Sämtliche Schäden im Bereich der Nicht­er­rei­chung durch die Telefonie, oder Internet Produkte [Preselect, Router, Internet, VoIP] im Falle von Störungen werden komplett ausge­schlossen, da swissnet bemüht ist,

Störungen rasch zu beheben. Da bei der Dauer der Entstörung auch Partner der swissnet Einfluss haben, kann die swissnet keine zeitlichen Behebungen der Störungen garan­tieren. Für Ausfall­zeiten und Aufwen­dungen des Kunden wird keine Haftung übernommen.

 

  1. Sonstige Verein­ba­rungen

Der Kunde verzichtet bezüglich sämtlicher Forde­rungen gegen swissnet auf sein Vertrags­recht. Neben­ab­reden, Änderungen und Ergän­zungen dieses Vertrages, insbe­sondere der AGB, namentlich dieser Klausel, bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Vorbe­halten bleiben die Bestim­mungen in Ziffer 8 der AGB.

 

  1. Immate­ri­al­gü­ter­rechte

swissnet gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrags­ver­hält­nisses ein unüber­trag­bares und nicht ausschliess­liches Recht zur Nutzung der von swissnet zur Verfügung gestellten Dienst­leis­tungen und Produkte gemäss diesen AGB und den übrigen Vertrags­be­stim­mungen. Alle entspre­chenden Immate­ri­al­gü­ter­rechte stehen unver­ändert swissnet, oder dem Lizenz­geber zu. Verletzt ein Kunde in diesem Zusam­menhang Lizenz­rechte Dritter und wird swissnet dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde swissnet dafür schadlos zu halten.

  1. Fernmel­de­ge­heimnis & Daten­schutz

swissnet wahrt das Fernmel­de­ge­heimnis und verwendet die Kunden­daten unter Einhaltung des Daten­schutzes. swissnet speichert und bearbeitet Kunden­daten zur Erbringung ihrer Dienst­leis­tungen. swissnet darf die Daten der Kunden im In- und Ausland bearbeiten, oder durch Dritte bearbeiten lassen, soweit und solange dies für den Verbin­dungs­aufbau und den Erhalt des Entgelts notwendig ist. swissnet ist berechtigt, die Rechnungs­legung und Bearbeitung von Kunden­daten im Ausland vorzu­nehmen. Im Rahmen der Bearbeitung von Firmen- und Perso­nen­daten, die für den Abschluss, oder die Abwicklung eines Vertrages notwendig sind, kann swissnet mit Behörden sowie mit Unter­nehmen, die mit der Schuld­be­treibung, oder der Kredit­aus­kunft betraut sind, Daten austau­schen, oder ihnen Daten übergeben, wenn der Austausch, oder die Übergabe zur Prüfung der Kredit­wür­digkeit, oder der Geltend­ma­chung von Forde­rungen erfolgt. Die Kunden willigen ein, dass swissnet ihre Daten für die bedarfs­ge­rechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienst­leis­tungen, Marke­ting­ak­ti­vi­täten, Kunden­pro­fi­ler­stellung und für massge­schnei­derte Angebote verwendet und dass ihre Daten zu den gleichen Zwecken innerhalb der Gesell­schafts­gruppe bearbeitet und zur Kontakt­auf­nahme verwendet werden können.

Der Kunde kann die Bearbeitung seiner Daten für Marke­ting­zwecke jederzeit unter­sagen. Eine entspre­chende Mitteilung kann unter Angabe der Kunden­nummer schriftlich an nachfol­gende Adresse gerichtet werden:

swissnet AG, Daten­schutz,
Andhau­ser­strasse 62, 8572 Berg TG

  1. Anwend­bares Recht & Gerichts­stand

Auf sämtliche Rechts­be­zie­hungen zwischen swissnet und ihren Kunden ist schwei­ze­ri­sches Recht anwendbar. Unter Vorbehalt zwingender Gerichts­stände wird Weinfelden TG als ausschliess­licher Gerichts­stand vereinbart. swissnet hat das Recht, das am Domizil, oder Aufent­haltsort des Kunden zuständige Gericht anzurufen und dort die Kunden zu belangen.

swissnet AG
Andhau­ser­strasse 62
8572 Berg

© swissnet AGB — Stand 2021-06