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AGB

swissnet AG / Stand 06/2021

  1. Anwendungsbereich & Änderungen

1.1 Anwendungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von swissnet ag (in Folge kurz swissnet genannt) erbrachten Dienstleistungen und Produkte (in Folge kurz Dienstleistungen genannt) im Bereich der Telefonie und Datenübertragung, unabhängig davon, ob sie gratis, oder gegen Entgelt erbracht werden. Besondere Vertragsbestimmungen gehen diesen AGB vor. Die jeweils aktuelle Fassung wird im Internet unter www.swissnet.ch publiziert. Diese Vertragsbestimmungen sind Teil des zwischen der swissnet und dem Kunden (Kunde ist gleich jede natürliche, oder juristische Person, oder Personengesellschaft) umstehend geschlossenen Vertrages. Bezugsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.

1.2 Änderungen der Allgemeinen

Geschäftsbedingungen:

swissnet ist berechtigt, die AGB und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit abzuändern. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu kündigen, wenn swissnet die Benachteiligung seitens des Kunden nicht wieder aufhebt.

  1. Beginn, Gültigkeit & Kündigung

2.1 Beginn des Vertrags: Der Vertrag tritt in der Regel mit Annahme durch die swissnet in Kraft. In jedem Falle beginnt der Vertrag, wenn die Dienstleistung vom Kunde benutzt wird. swissnet behält sich das Recht vor, den Vertragsabschluss von der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen.

2.2 Gültigkeit des Vertrags:

Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge sind jederzeit, jedoch mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat auf das Ende eines Monats kündbar. Verträge mit einer bestimmten Vertragsdauer sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Monates, in dem das Vertragsende ist, zu kündigen. Erfolgt bei einer bestimmten Vertragsdauer, oder bei Verträgen mit unbestimmter Zeit keine schriftlich eingeschriebene Kündigung, verlängert sich die bestimmte Dauer eines Vertrages nach deren Ablauf jeweils stillschweigend um 12 Monate.  

Bezieht der Kunde mehrere Dienstleistungen von swissnet, so hat er die Dienstleistung, die gekündigt wird, zu spezifizieren.

2.3 Vertragsverlängerung und vorzeitige
Vertragsanpassungen

Verträge welche vor Laufzeitende verlängert, oder angepasst werden, können frühestens 3 Monate vor regulärem Vertragsende angepasst,
oder verlängert werden.

2.4 Kündigung durch Kunden:

Die Kündigung muss per Einschreiben und in schriftlicher Form erfolgen. Im Falle einer ausserterminlichen Vertragsauflösung bei Verträgen mit bestimmter Vertragsdauer kann die swissnet zusätzlich pro angemeldete einzelne Festnetznummer eine Pauschale von CHF 85.– berechnen. Als einzelne Festnetznummer gilt jede einzelne Nummer sowie jede einzelne Nummer eines Nummernblocks. Ausserdem werden alle Grundgebühren bis zum Ende der ordentlichen Vertragslaufzeit berechnet.

Grundgebühren bestehen aus:

Telefonie Abo, Zusatzoptionen, Internet Abo, Telefonanlagen Abo.

Die Kündigung muss 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit erfolgen.

2.5 Ausserordentliche Kündigung durch

swissnet:

swissnet behält sich das Recht vor, bei wiederholter Verletzung der

Bestimmungen des Vertrages oder, dieser Vertragsbestimmungen, oder bei gesetzeswidriger Verwendung der Dienste durch den Kunden den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Vertragsauflösungsgebühren nach Ziffer 2.3 kommen zusätzlich zu eventuell entstehende Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden zur Anwendung.

  1. Preisfestlegung, Rechnungstellung &

Zahlungsbedingungen

3.1 Preisfestlegung:

Die aktuellen und verbindlichen Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. Tarifgestaltung der swissnet, oder dem individuell geschlossenen Vertrag und sind im Internet unter www.swissnet.ch publiziert.

Die swissnet ist berechtigt, diese Preislisten, oder die Art und den Umfang der Dienste zu ändern. swissnet behält sich weiterhin das Recht vor, auf Änderungen seitens des Marktes sowie Anpassungen der Zulieferer wie zum Beispiel: Änderung der Taktung, Anpassung der Gebühren, oder ähnliches, umgehend zur reagieren. Änderungen nach Ziffer 5.3 bleiben hiervon unberührt.

 

3.2 Rechnungsstellung:

swissnet bestimmt die Gestaltung und den Inhalt der Rechnungen und Einzelgesprächsnachweise. swissnet ist bei geringfügigen Rechnungsbeträgen berechtigt, die Rechnungsstellung zu verschieben.

 

3.3 Verzug von Zahlungsfristen:

Die in Rechnung gestellten Beträge sind bis spätestens mit der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu zahlen. Für den Zeitpunkt der Zahlung wird auch die Gutschrift auf dem Konto der swissnet abgestellt. Erfolgt keine, oder eine unvollständige Zahlung gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

 

3.4 Folgen des Verzugs:

Ist der Kunde nach Ziffer 3.3 in Verzug, so belastet swissnet dem Kunden mit 6% Verzugszinsen auf dem nicht geleisteten Betrag und bezieht die Zinsen mit einer späteren Rechnung. swissnet ist berechtigt, pro Mahnung mindestens CHF 30.– in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren bleiben vorbehalten. Die Bestimmungen dieser Ziffer gelangen ebenfalls zur Anwendung, wenn swissnet das Inkasso durch Dritte wahrnehmen lässt. swissnet ist berechtigt, diejenigen Kundendaten an Dritte weiterzugeben, welche notwendig sind, um die Forderungen gegenüber dem Kunden zu belegen und geltend zu machen. Für das Recht zur Sperrung bei Verzug gilt Ziffer 5.4.

3.5 Gutschriften & Nachbelastungen:

Sind Preise nicht, oder fälschlicherweise dem Kunden belastet worden, so fordert swissnet den Fehlbetrag nach bzw. erteilt dem Kunden eine entsprechende Gutschrift. Zinsen werden weder belastet noch gutgeschrieben. Keine Gutschrift erfolgt bei Genehmigung der Rechnung nach Ziff. 4.2.

3.6 Übertragung von Rechten & Pflichten,

Verrechnungsverbot:

Die Übertragung von Rechten und Pflichten Bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von swissnet. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegenüber swissnet zustehen, abzutreten, oder mit Forderungen der swissnet zu verrechnen.

  1. Pflichten & Obliegenheiten des Kunden

4.1 Zahlung der Rechnungen:

Der Kunde ist verpflichtet, für die erbrachten Leistungen, die in der jeweils gültigen Preisliste, mit dem jeweiligen Tarif, oder dem schriftlich im Vertrag vereinbarten Preis der swissnet, fristgerecht zu bezahlen. Alle Preise sind unabhängig davon geschuldet, ob die Dienste genutzt werden, oder nicht und unabhängig davon, ob sie vom Kunden selbst, oder befugten, oder unbefugten Dritten genutzt werden.

Dies gilt auch für Waren, oder Dienstleistungen, welche über Adressierungselemente für Mehrwertdienste angeboten und über seinen Anschluss bezogen, oder bestellt wurden.

4.2 Prüfung und Beanstandung von

Rechnungen:

Der Kunde hat die Rechnungen der swissnet unmittelbar nach deren Erhalt zu überprüfen und Beanstandungen innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum der swissnet schriftlich, oder per Telefax und mit einer Begründung zu melden. Erfolgt keine, eine verspätete, oder nicht dieser Ziffer entsprechende Beanstandung, so gilt die Rechnung als genehmigt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag zu bezahlen.

4.3 Gesetzmässige Benutzung:

Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die von swissnet zur Verfügung gestellten Dienste nicht zu gesetzeswidrigen Zwecken benutzt werden. Der Kunde hat die erforderlichen Massnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Eingriffen in fremde Systeme zu ergreifen. Verursacht ein Endgerät des Kunden Störungen, oder Schäden an den Anlagen von swissnet, oder Dritten, kann swissnet die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos einstellen und Schadenersatz fordern. Für das Recht zur Sperrung der Dienste gilt Ziffer 5.4.

4.4 Sicherstellung der Zulässigkeit einer

detaillierten Abrechnung:

Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass er die Befugnis hat, detaillierte Informationen über die Benutzung der bestellten Dienste zu erhalten. Der Kunde verpflichtet sich, swissnet jederzeit seine aktuellen Daten wie Namens-, Firmen- und Adressdaten bekannt zu geben, sowie alle notwendigen relevanten Daten zur Rechnungslegung und Zahlungsverfahren bekannt zu geben und entsprechende Änderungen unverzüglich online, schriftliche, oder per Fax mitzuteilen.

  1. Dienstleistungen der swissnet

5.1 Verfügbarkeit und Nutzung der

Dienste: swissnet verpflichtet sich, die
Dienste entsprechend ihrer Leistungsbeschreibung zu erbringen. Vorbehalten bleiben betriebsnotwendige Unterbrechungen nach Ziffer 5.2 und die Sperrung der Dienste nach Ziffer 5.4.

 

5.2 Betriebsnotwendige Unterbrechungen:

swissnet behält sich vor, betriebsnotwendige Messungen und Netzumbauten, Geräteerweiterungen, periodische kurze Funktionstests und ähnliche Arbeiten durchzuführen und zu diesem Zweck die Leitungen und ihre Dienste kurzzeitig zu unterbrechen.

5.3 Anpassung der Dienstleistungen:

swissnet ist berechtigt, ihre Dienstleistungen ohne vorgängige Ankündigung anzupassen, wenn dies eine gesetzliche Bestimmung, oder eine behördliche Anordnung zwingend verlangt.

5.4 Sperrung der Dienste:

swissnet ist berechtigt, die Dienste nach ihrem freien Ermessen zu sperren, solange sich der Kunde nach Ziffer 3.3 in Verzug befindet, oder wenn die Dienste zu gesetzeswidrigen Zwecken benutzt werden. Dem Kunden entstehen aus einer Sperrung keine Ansprüche auf Schadenersatz, oder auf Verweigerung, oder Rückforderung von Zahlungen, oder auf sonstige Leistungen.

swissnet behält sich ausdrücklich vor, auch in anderen begründeten Fällen die Dienste zu sperren. Weiters behält sich swissnet das Recht vor dem Kunden für die Sperrung und/oder Entsperrung mindestens CHF 50.– zu verrechnen. Werden die offenen Forderungen geleistet, so können die Dienstleistungen gegen Verrechnung einer Gebühr wieder entsperrt werden.

 

  1. Haftung der swissnet

swissnet haftet gegenüber dem Kunden wegen Vertragsverletzungen und wegen damit einhergehender unerlaubter Handlungen nur bei Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit. Für ihre Hilfspersonen haftet swissnet nur, wenn diese einen Schaden vorsätzlich, oder grobfahrlässig verursacht haben. Sämtliche Schäden im Bereich der Nichterreichung durch die Telefonie, oder Internet Produkte [Preselect, Router, Internet, VoIP] im Falle von Störungen werden komplett ausgeschlossen, da swissnet bemüht ist,

Störungen rasch zu beheben. Da bei der Dauer der Entstörung auch Partner der swissnet Einfluss haben, kann die swissnet keine zeitlichen Behebungen der Störungen garantieren. Für Ausfallzeiten und Aufwendungen des Kunden wird keine Haftung übernommen.

 

  1. Sonstige Vereinbarungen

Der Kunde verzichtet bezüglich sämtlicher Forderungen gegen swissnet auf sein Vertragsrecht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, insbesondere der AGB, namentlich dieser Klausel, bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen in Ziffer 8 der AGB.

 

  1. Immaterialgüterrechte

swissnet gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein unübertragbares und nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung der von swissnet zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Produkte gemäss diesen AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen. Alle entsprechenden Immaterialgüterrechte stehen unverändert swissnet, oder dem Lizenzgeber zu. Verletzt ein Kunde in diesem Zusammenhang Lizenzrechte Dritter und wird swissnet dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde swissnet dafür schadlos zu halten.

  1. Fernmeldegeheimnis & Datenschutz

swissnet wahrt das Fernmeldegeheimnis und verwendet die Kundendaten unter Einhaltung des Datenschutzes. swissnet speichert und bearbeitet Kundendaten zur Erbringung ihrer Dienstleistungen. swissnet darf die Daten der Kunden im In- und Ausland bearbeiten, oder durch Dritte bearbeiten lassen, soweit und solange dies für den Verbindungsaufbau und den Erhalt des Entgelts notwendig ist. swissnet ist berechtigt, die Rechnungslegung und Bearbeitung von Kundendaten im Ausland vorzunehmen. Im Rahmen der Bearbeitung von Firmen- und Personendaten, die für den Abschluss, oder die Abwicklung eines Vertrages notwendig sind, kann swissnet mit Behörden sowie mit Unternehmen, die mit der Schuldbetreibung, oder der Kreditauskunft betraut sind, Daten austauschen, oder ihnen Daten übergeben, wenn der Austausch, oder die Übergabe zur Prüfung der Kreditwürdigkeit, oder der Geltendmachung von Forderungen erfolgt. Die Kunden willigen ein, dass swissnet ihre Daten für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen, Marketingaktivitäten, Kundenprofilerstellung und für massgeschneiderte Angebote verwendet und dass ihre Daten zu den gleichen Zwecken innerhalb der Gesellschaftsgruppe bearbeitet und zur Kontaktaufnahme verwendet werden können.

Der Kunde kann die Bearbeitung seiner Daten für Marketingzwecke jederzeit untersagen. Eine entsprechende Mitteilung kann unter Angabe der Kundennummer schriftlich an nachfolgende Adresse gerichtet werden:

swissnet AG, Datenschutz,
Andhauserstrasse 62, 8572 Berg TG

  1. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen swissnet und ihren Kunden ist schweizerisches Recht anwendbar. Unter Vorbehalt zwingender Gerichtsstände wird Weinfelden TG als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart. swissnet hat das Recht, das am Domizil, oder Aufenthaltsort des Kunden zuständige Gericht anzurufen und dort die Kunden zu belangen.

swissnet AG
Andhauserstrasse 62
8572 Berg

© swissnet AGB – Stand 2021-06

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